Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SEE12, Burgseestraße 12, 36433 Bad Salzungen
Betrieben durch die Asklepios Klinik Bad Salzungen GmbH, Kurhausstraße 16, 36433 Bad Salzungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Restaurants SEE12.
(2) Vertragspartner werden nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn See12 diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Maßgeblich für die Vertragsbeziehung sind die schriftlichen Vereinbarungen, insbesondere Angebot, Auftragsbestätigung sowie diese AGB.
§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Angebote von SEE12 sind unverbindlich und freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald See12 ein Angebot des Auftraggebers annimmt oder eine entsprechende Auftragsbestätigung erteilt.
(3) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
(4) SEE12 behält sich vor, Speisen und Leistungen anzupassen, sofern dies aus saisonalen, witterungsbedingten oder lieferbedingten Gründen erforderlich ist und ein gleichwertiger Ersatz gestellt wird.
(5) Sollte SEE12 trotz ordnungsgemäßer Beschaffung einzelne Leistungen oder Zutaten nicht erhalten, ist SEE12 berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(6) Abbildungen, Beschreibungen oder sonstige Unterlagen dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Zusicherungen dar, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(7) Teilleistungen oder Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
(8) Werden Leistungen auf Grundlage von Angaben des Auftraggebers geplant, übernimmt SEE12 keine Haftung für deren Richtigkeit, es sei denn, Fehler wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig übersehen.
(9) Sämtliche Konzepte, Angebote und Unterlagen bleiben Eigentum von SEE12 und dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Veranstaltungen mit Personenpauschalen basiert die Kalkulation auf der vereinbarten Teilnehmerzahl.
(3) Getränke werden nach tatsächlichem Verbrauch bzw. Gebinden abgerechnet; angebrochene Einheiten werden vollständig berechnet.
(4) Preisangaben sind grundsätzlich bis zu vier Monate nach Angebotsdatum verbindlich, bei individuell erstellten Angeboten 30 Tage. Danach können Preisänderungen aufgrund gestiegener Kosten weitergegeben werden.
(5) SEE12 ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
(6) Zusätzliche Leistungen oder Mehraufwendungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 4 Zahlung und Verzug
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig und ohne Abzug zu begleichen.
(2) Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit, gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug.
(3) Verzugszinsen werden in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Als Zahlungsmittel werden Überweisung, Barzahlung und Kreditkarte (Girocard, Visa- und Masterkarte) akzeptiert.
§ 5 Änderungen von Teilnehmerzahl und Veranstaltungsdauer
(1) Änderungen der Teilnehmerzahl sind spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen und bedürfen der Bestätigung durch SEE12.
(2) Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl berechnet.
(3) Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung nach tatsächlicher Anzahl.
(4) Reduzierungen von mehr als 10 % können zu einer Anpassung der vereinbarten Preise führen.
(5) Änderungen der Veranstaltungszeiten können zusätzliche Kosten verursachen.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn es in einem angemessenen Verhältnis zum geltend gemachten Mangel steht.
§ 7 Lieferung und Leistungserbringung
(1) Vereinbarte Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
(3) Änderungen durch den Auftraggeber können Auswirkungen auf vereinbarte Termine haben.
§ 8 Abnahme und Gefahrübergang
(1) Die Abnahme erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach Leistungserbringung.
(2) Mit der Nutzung der Leistung gilt diese als abgenommen.
(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
(5) Leistungsort ist der vereinbarte Veranstaltungsort.
§ 9 Gewährleistung
(1) Bei berechtigten Mängeln hat SEE12 zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
(2) Übliche Abweichungen, insbesondere bei Lebensmitteln, stellen keinen Mangel dar.
(3) Gewährleistungsansprüche entfallen bei verspäteter Mängelanzeige oder unsachgemäßer Behandlung durch den Auftraggeber.
§ 10 Rücktritt und Stornierung
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Zustimmung von SEE12.
(2) Im Falle einer Stornierung werden folgende Ausfallkosten berechnet:
bis 8 Wochen vor Termin 25 %
8 bis 4 Wochen 50 %
3 bis 2 Wochen 80 %
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden sind.
(4) SEE12 kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten, insbesondere bei ausbleibender Vorauszahlung, höherer Gewalt oder falschen Angaben.
§ 11 Haftung
(1) SEE12 haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SEE12 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung bleiben unberührt.
§ 12 Lebensmittelkontrollen
Im Falle behördlicher Lebensmittelkontrollen sind amtlich versiegelte Gegenproben SEE12 zur Verfügung zu stellen.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von SEE12. SEE12 ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.